Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Was beide Seiten einander schulden, wenn Sie Beratung, eine Ausbildung oder ein digitales Produkt von Halderstone kaufen
1. Was diese AGB regeln
1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit
a.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln alle Vertragsbeziehungen zwischen Halderstone und dessen Kunden ("Kunde") über Beratungsleistungen, Kurse, Ausbildungsprogramme, Workshops und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen oder Arbeitsergebnisse (zusammen die "Leistungen"), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
b.Die AGB sind integrierender Bestandteil aller Offerten, Angebote, Auftragsbestätigungen, Dienstleistungsvereinbarungen und Verträge, die zwischen Halderstone und dem Kunden geschlossen werden. Mit der Annahme einer Offerte, der Aufgabe einer Bestellung, der Buchung einer Schulung oder der anderweitigen Inanspruchnahme der Leistungen von Halderstone bestätigt der Kunde die Annahme dieser AGB.
c.Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschriebe, Kursbeschreibungen oder schriftliche vertragliche Abreden zwischen Halderstone und dem Kunden gehen diesen AGB vor, soweit sie ihnen ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
d.Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Halderstone ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Solche Bedingungen gelten nur, wenn Halderstone sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
e.Diese AGB gelten für Vertragsbeziehungen sowohl mit Geschäftskunden als auch mit Privatpersonen. Soweit der Kunde Konsument im Sinne des anwendbaren zwingenden Konsumentenschutzrechts ist, bleiben diese zwingenden Bestimmungen unberührt.
f.Halderstone behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung, es sei denn, Halderstone erklärt eine spätere Fassung ausdrücklich für anwendbar und der Kunde nimmt sie an.
1.2 Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") haben die folgenden Begriffe die nachstehend festgelegte Bedeutung:
a.Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, die mit Halderstone eine Vertragsbeziehung über die Erbringung von Leistungen eingeht.
b.Halderstone: Die Geschäftsbezeichnung und Marke, unter der Langer & Co, ein nach schweizerischem Recht organisiertes Unternehmen, die Leistungen erbringt. Wo diese AGB oder ein Vertrag auf "Halderstone" Bezug nehmen, ist damit Langer & Co als rechtliche Vertragspartei gemeint.
c.Leistungen: Alle Beratungsleistungen, Kurse, Ausbildungsprogramme, Workshops, Digitalen Produkte und damit zusammenhängenden Dienstleistungen, die Halderstone erbringt, wie in individuellen Vereinbarungen, Kursbeschreibungen, Produktbeschreibungen, Offerten oder Auftragsbestätigungen festgelegt.
d.Schulung: Jeder Kurs, jedes Modul, jeder Lehrgang, jeder Workshop, jedes Seminar und jedes Ausbildungsprogramm im Angebot von Halderstone, ob in Präsenz, online oder in einem hybriden Format durchgeführt.
e.Beratungsleistungen: Fachliche Beratungs-, Consulting- oder Unterstützungsleistungen von Halderstone, insbesondere zu Strategie, Governance, Managementsystemen, Compliance, Risikomanagement und verwandten Themen.
f.Digitales Produkt: Jedes Tool, jede Vorlage, jede Checkliste und jeder sonstige Inhalt im Angebot von Halderstone zur Nutzung unabhängig von der Teilnahme an einer Schulung, gleichgültig, ob als Teil einer Schulung bereitgestellt oder separat gekauft.
g.Materialien: Alle Dokumente, Präsentationen, Schulungsunterlagen, Methoden, Vorlagen, Tools, Aufzeichnungen und sonstigen Inhalte, die Halderstone im Zusammenhang mit den Leistungen bereitstellt oder zugänglich macht, unabhängig von Form oder Medium. Digitale Produkte sind Materialien, unter Vorbehalt von Ziffer 3.3.
h.Vertrag: Jede rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Halderstone und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen, einschliesslich dieser AGB, Offerten, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschriebe, Kursbeschreibungen, Produktbeschreibungen und aller ausdrücklich vereinbarten Änderungen.
i.Schriftform: Form, bei der eine Erklärung schriftlich oder in einer anderen Form abzugeben ist, die den Nachweis durch Text ermöglicht, einschliesslich E-Mail, sofern nicht ausdrücklich ein strengeres Formerfordernis vereinbart ist.
1.3 Auslegung
a.Die Gliederung dieser AGB in Teile und Ziffern sowie deren Überschriften dienen nur der Orientierung und haben keinen Einfluss auf die Auslegung einer Bestimmung.
b.Ein Verweis auf eine Ziffer ist ein Verweis auf eine Ziffer dieser AGB. Ein Verweis der Form "3.3(i)" bezeichnet den mit diesem Buchstaben bezeichneten Absatz jener Ziffer.
2. Kaufen bei Halderstone
2.1 Vertragsschluss
a.Offerten, Angebote, Kursbeschreibungen und Preisangaben von Halderstone sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
b.Ein Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Bestätigung durch Halderstone, der Annahme einer Offerte durch den Kunden, der Buchung einer Schulung über die Website oder andere Buchungskanäle oder dem Beginn der Leistungserbringung durch Halderstone, je nachdem, was zuerst eintritt.
c.Online-Buchungen von Schulungen und Online-Käufe von Digitalen Produkten sind mit Abschluss des Vorgangs und Bestätigung durch Halderstone verbindlich. Halderstone behält sich das Recht vor, eine Buchung oder einen Kauf ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
d.Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden oder Änderungen sind nur gültig, wenn Halderstone sie in Schriftform bestätigt.
e.Bei Beratungsleistungen werden Umfang, Dauer und Vergütung der Leistungen in der massgebenden Offerte, im Leistungsbeschrieb oder in der individuellen Vereinbarung festgelegt.
f.Bei Schulungen gelten die Kursbeschreibung, der Zeitplan, die Teilnahmebedingungen und die Vergütung, die im Zeitpunkt der Buchung in Kraft sind.
g.Bucht der Kunde Leistungen für einen Dritten oder eine Organisation, sichert er zu, dass er dazu befugt ist, und bleibt für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag vollumfänglich haftbar.
2.2 Vergütung und Zahlungsbedingungen
a.Die Vergütung für die Leistungen richtet sich nach den in der massgebenden Offerte, im Vertrag, im Leistungsbeschrieb, in der Kursbeschreibung oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preisen. Die Vergütung wird in Schweizer Franken (CHF) angegeben und in Rechnung gestellt. Wird ein Betrag in einer anderen Währung angezeigt, handelt es sich um eine indikative Umrechnung, die nur der Orientierung dient; in Rechnung gestellt wird der Betrag in Schweizer Franken.
b.Wird eine Schulung zu einem Frühbucherpreis mit einer genannten Frist angeboten, gilt dieser Preis nur für Verträge, die vor Ablauf der Frist geschlossen werden. Nach Ablauf der Frist gilt der reguläre Preis, und der Frühbucherpreis kann nicht nachträglich beansprucht werden.
c.Die Vergütung versteht sich ohne Mehrwertsteuer und ohne sonstige Steuern, Abgaben oder Gebühren. Ist auf eine Leistung Mehrwertsteuer geschuldet, wird sie zum anwendbaren gesetzlichen Satz hinzugerechnet; ist keine geschuldet, wird keine hinzugerechnet. Welcher der beiden Fälle vorliegt, ergibt sich aus dem anwendbaren Steuerrecht und dem Ort der Leistung und ist auf der Rechnung ausgewiesen. Wird einem Konsumenten ein Preis angezeigt, ist der angezeigte Betrag der zu zahlende Betrag.
d.Eine über die Website gekaufte Schulung oder ein über die Website gekauftes Digitales Produkt ist im Zeitpunkt der Buchung oder des Kaufs vollständig zu bezahlen, über den in diesem Vorgang genannten Zahlungsdienstleister. Die Buchung oder der Kauf ist abgeschlossen, wenn diese Zahlung erfolgreich ist.
e.Stellt Halderstone stattdessen Rechnung, insbesondere für Beratungsleistungen und für individuell vereinbarte Schulungen, sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist.
f.Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist Halderstone berechtigt, Verzugszins zum gesetzlichen Satz nach schweizerischem Recht zu verlangen. Halderstone kann zudem angemessene Mahngebühren verlangen und die im Zusammenhang mit dem Inkasso entstandenen Kosten geltend machen.
g.Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zu verrechnen oder zurückzubehalten, es sei denn, seine Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
h.Einwände gegen Rechnungen sind innert 10 Tagen nach Erhalt schriftlich zu erheben. Andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt.
2.3 Stornierung, Verschiebung und Rücktritt
a.Bei Beratungsleistungen kann der Kunde den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen werden nach Massgabe der vereinbarten Vergütung abgegolten. Bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Kosten oder Auslagen werden erstattet.
b.Stornierungen von Schulungsbuchungen haben schriftlich zu erfolgen. Soweit die massgebende Kursbeschreibung oder Buchungsbestätigung nichts anderes vorsieht, gilt für die für diese Buchung vereinbarte Vergütung Folgendes:
- Stornierung bis 30 Tage vor Beginn der Schulung: Es ist nichts geschuldet, und ein bereits bezahlter Betrag wird vollständig zurückerstattet.
- Stornierung 29 bis 15 Tage vor Beginn der Schulung: 50% der Vergütung sind geschuldet; wurde die Vergütung bereits bezahlt, werden die übrigen 50% zurückerstattet.
- Stornierung 14 Tage oder weniger vor Beginn der Schulung oder Nichterscheinen: Die volle Vergütung ist geschuldet, und es wird nichts zurückerstattet.
Rückerstattungen erfolgen in Schweizer Franken auf das für die Buchung verwendete Zahlungsmittel.
c.Ersatzteilnehmer können ohne zusätzliche Kosten benannt werden, sofern sie die geltenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
d.Halderstone kann Schulungen aus sachlichen Gründen absagen oder verschieben, insbesondere bei ungenügender Teilnehmerzahl, Erkrankung von Kursleitern oder höherer Gewalt. In diesen Fällen werden bereits bezahlte Vergütungen zurückerstattet oder gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
e.Jede Partei kann aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei den Vertrag wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht innert angemessener Frist behebt.
f.Zwingende gesetzliche Widerrufsrechte von Konsumenten bleiben unberührt.
3. Leistungserbringung und Mitwirkung
3.1 Leistungsumfang
a.Halderstone erbringt die Leistungen wie mit dem Kunden in individuellen Verträgen, Offerten, Leistungsbeschrieben, Kursbeschreibungen oder Auftragsbestätigungen vereinbart. Inhalt, Umfang, Dauer und Form der Erbringung der Leistungen bestimmen sich ausschliesslich nach diesen individuellen Vereinbarungen.
b.Halderstone erbringt die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach allgemein anerkannten fachlichen Standards. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, schuldet Halderstone kein bestimmtes Ergebnis und keinen bestimmten Erfolg, sondern ein sorgfältiges Tätigwerden.
c.Halderstone ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Methoden, Tools und das eingesetzte Personal zu bestimmen, sofern dies den vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt.
d.Halderstone kann Inhalt, Aufbau oder Durchführung von Schulungen in angemessenem Umfang ändern, insbesondere aus didaktischen, organisatorischen oder technischen Gründen, sofern der Gesamtcharakter und die Ziele der Schulung gewahrt bleiben.
e.Informationen, Empfehlungen und Einschätzungen von Halderstone beruhen auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und auf den im Zeitpunkt der Leistungserbringung bekannten Umständen. Halderstone übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen oder Massnahmen, die der Kunde auf der Grundlage solcher Informationen trifft oder umsetzt.
f.Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, umfassen die Leistungen keine rechtliche, steuerliche oder regulatorische Vertretung und ersetzen keine individuelle fachliche Beratung in solchen Angelegenheiten.
3.2 Schulungen und Kurse
a.Kurse, Module, Lehrgänge, Workshops und Ausbildungsprogramme ("Schulung") werden gemäss den im Zeitpunkt der Buchung gültigen Kursbeschreibungen, Zeitplänen und Teilnahmebedingungen durchgeführt.
b.Halderstone behält sich das Recht vor, das Schulungsprogramm in angemessenem Umfang zu ändern, einschliesslich Anpassungen von Inhalt, Aufbau, Kursleitern, Ort, Zeitplan oder Durchführungsformat, sofern der Gesamtcharakter und die Lernziele der Schulung gewahrt bleiben.
c.Halderstone kann für Schulungen Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen festlegen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Halderstone die Schulung absagen oder verschieben. In diesem Fall werden bereits bezahlte Vergütungen nach Wahl des Kunden zurückerstattet oder gutgeschrieben, sofern nichts anderes vereinbart ist.
d.Halderstone kann Kursleiter oder Trainer aus sachlichen Gründen durch Personen mit gleichwertiger Qualifikation ersetzen.
e.Die Teilnahme an Schulungen kann verweigert oder ausgeschlossen werden, wenn die geschuldete Vergütung nicht vollständig bezahlt wurde oder wenn Teilnehmer Teilnahmeregeln oder Anweisungen nicht einhalten.
f.Was Halderstone nach Abschluss einer Schulung ausstellt und welche Voraussetzungen dafür gelten, ist in der massgebenden Kursbeschreibung festgelegt. Je nach Schulung kann dies ein Zertifikat für ein einzelnes Modul sein oder, bei einem Lehrgang, die Nachweise, die für dessen Kernteil und für dessen Spezialisierung vergeben werden.
g.Die Ausstellung setzt voraus, dass die geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die blosse Anwesenheit genügt nicht, wenn eine Schulung bewertete Arbeiten vorsieht, und ein für ein einzelnes Modul ausgestelltes Zertifikat verleiht keinen Halderstone-Titel.
h.Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, bescheinigt jedes ausgestellte Zertifikat, Diplom oder jeder ausgestellte Nachweis ausschliesslich eine Leistung innerhalb des jeweiligen Halderstone-Programms und stellt weder einen staatlich anerkannten Abschluss noch eine Garantie für eine regulatorische, berufliche oder durch Dritte erteilte Akkreditierung dar.
3.3 Digitale Produkte
a.Halderstone bietet Digitale Produkte wie Tools, Vorlagen und Checklisten an, entweder als Teil einer Schulung oder zum separaten Kauf. Was ein Digitales Produkt enthält und ein allfällig von dieser Ziffer abweichender Nutzungsumfang sind in der massgebenden Produktbeschreibung festgelegt.
b.Die Lizenz an einem Digitalen Produkt, das als Teil einer Schulung bereitgestellt wird, steht dem Teilnehmer zu. Die Lizenz an einem separat gekauften Digitalen Produkt steht der beim Kauf genannten Person oder Organisation zu oder, wenn keine genannt ist, dem Käufer.
c.Der Lizenznehmer darf das Digitale Produkt für eigene berufliche Zwecke und in Arbeiten für seine Auftraggeber nutzen. Dies umfasst das Ausfüllen, das Anpassen und das Vervielfältigen innerhalb der eigenen Organisation des Lizenznehmers, soweit diese Nutzung es erfordert.
d.Ein mit einem Digitalen Produkt erstelltes Dokument, etwa ein ausgefülltes Register oder ein angepasstes Verfahren, gehört dem Lizenznehmer oder dem Auftraggeber, für den es erstellt wurde. Diese AGB beschränken dessen Nutzung oder Weitergabe nicht. Das Digitale Produkt selbst bleibt lizenziert und darf als solches nicht weitergegeben werden.
e.Der Quellenvermerk eines Digitalen Produkts darf weder aus dem Produkt noch aus Kopien davon entfernt werden. Wird ein mit einem Digitalen Produkt erstelltes Dokument einem Empfänger ausserhalb der eigenen Organisation des Lizenznehmers zur Verfügung gestellt, ist die Quelle zu nennen. Eine bestimmte Form oder ein bestimmter Wortlaut ist nicht erforderlich.
f.Die Lizenz erlaubt nicht, das Digitale Produkt als solches zu verkaufen, zu lizenzieren oder anderweitig zu verbreiten oder es zum Bestandteil eines Kurses, eines Toolkits oder eines anderen Angebots zu machen, das mit Halderstone im Wettbewerb steht.
g.Das Recht zur Nutzung eines Digitalen Produkts, das heruntergeladen werden kann, wird zeitlich unbefristet eingeräumt. Die fortdauernde Verfügbarkeit zum Herunterladen aus dem Konto ist nicht garantiert, und der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, eine eigene Kopie aufzubewahren. Setzt ein Digitales Produkt voraus, dass Halderstone für seine Funktion einen Dienst betreibt, ist es für den in der Produktbeschreibung genannten Zeitraum verfügbar.
h.Ein Anspruch auf Updates, neue Versionen oder die Weiterentwicklung eines Digitalen Produkts besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
i.Ein Digitales Produkt wird sofort geliefert. Bis der Download oder der Zugriff beginnt, kann ein Kauf storniert werden, und ein bezahlter Betrag wird zurückerstattet. Sobald er beginnt, ist eine Rückgabe nicht mehr möglich, und ist der Kunde ein Konsument mit einem gesetzlichen Widerrufsrecht, erlischt dieses Recht in diesem Zeitpunkt, sofern der Kunde dem Beginn der Lieferung ausdrücklich zugestimmt und das Erlöschen zur Kenntnis genommen hat. Halderstone holt diese Zustimmung und diese Kenntnisnahme im Kaufvorgang ein.
3.4 Pflichten des Kunden
a.Der Kunde stellt Halderstone alle für die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Dokumente und Inputs rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung.
b.Der Kunde stellt eine angemessene Mitwirkung und Koordination sicher, insbesondere indem er, wo erforderlich, qualifizierte Ansprechpersonen und Entscheidungsträger benennt.
c.Der Kunde sichert zu, dass alle Halderstone zur Verfügung gestellten Informationen richtig sind und dass er berechtigt ist, diese Informationen und Unterlagen zum Zweck der Erbringung der Leistungen offenzulegen.
d.Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder stellt er unvollständige oder unrichtige Informationen zur Verfügung, ist Halderstone für daraus resultierende Verzögerungen, Einschränkungen oder Mängel der Leistungen nicht verantwortlich. Zusätzlicher Aufwand oder zusätzliche Kosten, die Halderstone dadurch entstehen, können separat in Rechnung gestellt werden.
e.Bei Schulungen hält der Kunde oder der Teilnehmer die von Halderstone kommunizierten Teilnahmeregeln, Anweisungen und organisatorischen Vorgaben ein.
f.Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an Online- oder hybriden Schulungsformaten erfüllt sind.
4. Materialien, Vertraulichkeit und Personendaten
4.1 Immaterialgüterrechte und Nutzungsrechte
a.Alle Immaterialgüterrechte, einschliesslich Urheberrechte und verwandter Schutzrechte, an den Leistungen und den Materialien verbleiben bei Halderstone oder dessen Lizenzgebern, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
b.Dem Kunden wird ein beschränktes, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht eingeräumt, die Materialien ausschliesslich für eigene interne Zwecke und nur im Zusammenhang mit den Leistungen zu nutzen, für die die Materialien bereitgestellt wurden.
c.Die Materialien dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Halderstone weder ganz noch teilweise vervielfältigt, verbreitet, verändert, übersetzt, aufgezeichnet, öffentlich zugänglich gemacht oder anderweitig verwertet werden, soweit dies nicht nach zwingendem anwendbarem Recht ausdrücklich erlaubt ist.
d.Bei Schulungen ist das Recht zur Nutzung der Materialien auf den angemeldeten Teilnehmer beschränkt. Allfällige Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben oder übertragen werden.
e.Halderstone behält das uneingeschränkte Recht, die im Rahmen der Erbringung der Leistungen erworbenen allgemeinen Kenntnisse, Erfahrungen, Methoden und das Know-how zu nutzen, weiterzuentwickeln und weiter zu verwerten, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
f.Für Immaterialgüterrechte, die im Rahmen von Beratungsleistungen eigens für den Kunden geschaffen werden, gelten die Bestimmungen der individuellen Vereinbarung. Fehlt eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung, verbleiben alle Rechte bei Halderstone.
g.Digitale Produkte werden nach Ziffer 3.3 lizenziert. Weichen jene Ziffer und diese Ziffer voneinander ab, geht Ziffer 3.3 vor.
4.2 Vertraulichkeit
a.Die Parteien verpflichten sich, alle von der anderen Partei im Zusammenhang mit den Leistungen offengelegten Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder ihrer Natur nach erkennbar vertraulich sind ("Vertrauliche Informationen"), vertraulich zu behandeln.
b.Vertrauliche Informationen dürfen ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung verwendet und ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei Dritten nicht offengelegt werden, es sei denn, die Offenlegung ist für die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen erforderlich.
c.Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- der empfangenden Partei vor der Offenlegung rechtmässig bekannt waren;
- ohne Vertragsverletzung öffentlich zugänglich sind oder werden;
- rechtmässig ohne Vertraulichkeitspflicht von einem Dritten erlangt werden; oder
- aufgrund gesetzlicher Pflichten oder Anordnungen zuständiger Behörden offengelegt werden müssen.
d.Halderstone darf Vertrauliche Informationen Dritten offenlegen, die an der Erbringung der Leistungen beteiligt sind, sofern diese Dritten angemessenen Vertraulichkeitspflichten unterliegen.
e.Die Vertraulichkeitspflichten gelten über die Beendigung des Vertrags hinaus für die Dauer von fünf (5) Jahren, sofern zwingendes Recht keine längere Dauer verlangt.
4.3 Datenschutz
a.Halderstone bearbeitet Personendaten nach dem anwendbaren schweizerischen Datenschutzrecht, insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG; SR 235.1). Soweit die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO; Verordnung (EU) 2016/679) kraft ihres eigenen Anwendungsbereichs auf eine Bearbeitungstätigkeit anwendbar ist, hält Halderstone diese zusätzlich ein.
b.Jede Partei ist eigenständiger Verantwortlicher für die Personendaten, die sie im Zusammenhang mit den Leistungen bearbeitet. Bei der Erbringung von Beratungsleistungen oder Audits bearbeitet Halderstone Personendaten nicht nach Weisung des Kunden: Gegenstand des Mandats ist die Leistung, nicht die Bearbeitung von Personendaten, und Halderstone bestimmt selbst, im Einklang mit den eigenen fachlichen Standards und den eigenen rechtlichen Pflichten, wie Personendaten zur Erbringung der Leistung bearbeitet werden.
c.Halderstone bearbeitet Personendaten der Ansprechpersonen, Unterzeichner und Rechnungsempfänger des Kunden zum Zweck des Abschlusses und der Abwicklung des Vertrags, der Rechnungsstellung, der Kommunikation und der Erfüllung der eigenen Buchführungspflichten. Die Datenschutzerklärung von Halderstone beschreibt diese Bearbeitung und die Rechte der betroffenen Personen.
d.Sind in Dokumenten, Systemen oder Aussagen, die Halderstone zur Erbringung der Leistungen zur Verfügung gestellt werden, Personendaten Dritter enthalten, insbesondere von Mitarbeitern des Kunden, bearbeitet Halderstone diese Daten als Verantwortlicher zum Zweck der Erfüllung des Mandats, der Dokumentation der eigenen Arbeit und des Belegs der eigenen Ergebnisse. Halderstone legt die Aufbewahrungsdauer auf der Grundlage der eigenen fachlichen und gesetzlichen Pflichten fest; der Kunde kann keine Löschung verlangen, soweit die Aufbewahrung zum Nachweis der erbrachten Arbeit erforderlich ist.
e.Zusätzlich zu seiner Zusicherung nach Ziffer 3.4(c) stellt der Kunde sicher, dass für die Bekanntgabe von Personendaten an Halderstone eine rechtliche Grundlage besteht und dass er die betroffenen Personen über die Bekanntgabe informiert hat, soweit das anwendbare Datenschutzrecht dies verlangt.
f.Halderstone schützt Personendaten durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen und auferlegt jedem nach Ziffer 6.1 beigezogenen Dritten gleichwertige Pflichten.
g.Jede Partei benachrichtigt die andere unverzüglich über jede Verletzung der Datensicherheit, die von der anderen Partei erhaltene Personendaten betrifft, sowie über jedes behördliche Verfahren, das die andere Partei betrifft. Jede Partei beantwortet an sie gerichtete Begehren betroffener Personen in eigener Verantwortung und informiert die andere Partei, wenn ein Begehren Daten betrifft, die diese Partei hält. Ziffer 4.2 bleibt unberührt.
h.Bearbeitet Halderstone Personendaten ausschliesslich nach Weisung des Kunden und für dessen Zwecke, insbesondere wenn Halderstone dem Kunden über die Teilnahme oder den Fortschritt von Mitarbeitern des Kunden in einer Schulung berichtet, schliessen die Parteien vor Beginn dieser Bearbeitung eine gesonderte Vereinbarung darüber ab.
5. Haftung und Gewährleistung
5.1 Haftung
a.Halderstone haftet für Schäden, die durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden.
b.Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
c.In jedem Fall und soweit gesetzlich zulässig ist die gesamte Haftung von Halderstone auf die Vergütung beschränkt, die der Kunde für die Leistungen bezahlt hat, aus denen der Anspruch entsteht.
d.Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, einschliesslich entgangenen Gewinns, Datenverlusts, Betriebsunterbruchs oder Reputationsschäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
e.Nichts in diesen AGB schliesst die Haftung aus oder beschränkt sie, soweit ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung nach zwingendem schweizerischem Recht nicht zulässig ist, insbesondere die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit.
5.2 Haftung des Kunden und Schadloshaltung
a.Der Kunde stellt Halderstone von sämtlichen Ansprüchen Dritter, Schäden, Verlusten, Kosten und Auslagen (einschliesslich angemessener Anwaltskosten) frei und hält Halderstone diesbezüglich schadlos, die aus Folgendem entstehen oder damit im Zusammenhang stehen:
- einer Verletzung dieser AGB oder des Vertrags durch den Kunden;
- der Nutzung der Leistungen oder Materialien durch den Kunden unter Verstoss gegen anwendbares Recht oder Rechte Dritter; oder
- vom Kunden bereitgestellten Informationen, Unterlagen oder Anweisungen.
b.Der Kunde ist für das Verhalten seiner Teilnehmer, Mitarbeiter oder anderer Personen, die in seinem Namen an Schulungen teilnehmen, und für alle von diesen Personen verursachten Schäden verantwortlich.
5.3 Gewährleistungsausschluss
a.Halderstone erbringt die Leistungen mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt und nach allgemein anerkannten Standards. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, werden keinerlei Gewährleistungen oder Garantien abgegeben.
b.Insbesondere gewährleistet Halderstone nicht, dass die Leistungen, Schulungen, Materialien oder Empfehlungen ein bestimmtes Ergebnis, einen geschäftlichen Erfolg, eine regulatorische Genehmigung oder die Eignung für einen bestimmten Zweck erreichen.
c.Der Kunde anerkennt, dass Beratungsleistungen und Schulungen auf den im Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen und auf Annahmen beruhen, die sich ändern können. Halderstone gewährleistet nicht die Vollständigkeit, Richtigkeit oder fortdauernde Gültigkeit solcher Informationen über den Zeitpunkt der Erbringung hinaus.
d.Für Digitale Produkte gewährleistet Halderstone, dass das Produkt im Zeitpunkt der Lieferung im Wesentlichen seiner Produktbeschreibung entspricht. Eine darüber hinausgehende gesetzliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit nach schweizerischem Recht zulässig.
e.Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte, insbesondere von Konsumenten, bleiben unberührt.
6. Allgemeine Bestimmungen
6.1 Beizug von Subunternehmern und Dritten
a.Halderstone ist berechtigt, qualifizierte Dritte oder Subunternehmer zur Erbringung der Leistungen ganz oder teilweise beizuziehen.
b.Halderstone bleibt für die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen gemäss dem Vertrag verantwortlich, unabhängig vom Beizug von Dritten oder Subunternehmern.
c.Der Beizug von Dritten begründet keine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und diesen Dritten.
6.2 Abtretung
a.Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Halderstone weder abtreten noch übertragen.
b.Halderstone ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise ohne Zustimmung des Kunden an ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger abzutreten oder zu übertragen, insbesondere bei einer Umstrukturierung, einer Geschäftsübertragung oder einem Wechsel der Eigentumsverhältnisse.
c.Jede Abtretung oder Übertragung unter Verstoss gegen diese Ziffer ist nichtig.
6.3 Laufzeit und Beendigung
a.Der Vertrag tritt mit seinem Abschluss gemäss Ziffer 2.1 in Kraft und bleibt in Kraft, bis die Leistungen vollständig erbracht sind, sofern er nicht vorher gemäss dem Vertrag oder diesen AGB beendet wird.
b.Verträge über Beratungsleistungen können von jeder Partei aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Das Recht zum Rücktritt aus wichtigem Grund gemäss Ziffer 2.3(e) bleibt vorbehalten.
c.Die Beendigung oder der Ablauf des Vertrags berührt Bestimmungen nicht, die ihrer Natur nach über die Beendigung hinaus gelten sollen, insbesondere Bestimmungen über Vergütung, Immaterialgüterrechte, Vertraulichkeit, Haftung, Datenschutz und anwendbares Recht.
6.4 Änderungen
a.Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder individueller Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
b.Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
6.5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
a.Diese AGB und alle Vertragsbeziehungen zwischen Halderstone und dem Kunden unterstehen materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG; SR 0.221.211.1) findet keine Anwendung.
b.Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder der Vertragsbeziehung ist der Sitz von Langer & Co, Schweiz, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
6.6 Salvatorische Klausel
a.Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
b.Die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
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